EnEfG
Energieeffizienzgesetz für Unternehmen. Welche Pflichten ab 2,5 GWh gelten
Welche Pflichten das EnEfG ab 2,5 GWh bringt, welche Fristen laufen und wie du sie erfüllst.
Jetzt beraten lassen!Kurzantwort
Das Energieeffizienzgesetz verpflichtet Unternehmen ab einem Gesamtendenergieverbrauch von 2,5 Gigawattstunden pro Jahr dazu, wirtschaftliche Effizienzmaßnahmen zu ermitteln und umzusetzen. Ab 7,5 Gigawattstunden kommt die Pflicht zu einem Energie- oder Umweltmanagementsystem hinzu. Maßgeblich ist der Verbrauch aller Standorte in Deutschland, gemittelt über die letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre.

Fachlich verantwortlich
Dr. Mathies Schiffers
Gründer und Geschäftsführer · CEO Energieberater.cc
Wirtschaftsingenieur mit Promotion und mehrjähriger Industrieerfahrung. Er begleitet Unternehmen bei Energieaudits nach DIN EN 16247, Energiemanagementsystemen nach ISO 50001 und Fördermittelstrategien. Mitglied im Bundesverband zur Förderung von Energieeffizienz e.V. und dem Kodex unabhängiger, herstellerneutraler Beratung verpflichtet.
- ✓Dr.-Ing. · Doktor der Ingenieurwissenschaften
- ✓Wirtschaftsingenieur
- ✓Energiemanagementbeauftragter · EnMS TÜV Süd
- ✓BAFA-Energieauditor nach EDL-G
- ✓dena-Experte für Energieeffizienz
- ✓DIN EN 16247 Modul 1 zertifiziert
- ✓Immobilienwertermittler · TRA, TÜV Rheinland Akademie
- ✓Sachkundenachweis Wärmepumpenplanung · VDI 4645
Die wichtigsten Fakten auf einen Blick
- Erste Schwelle
- ab 2,5 GWh Gesamtendenergieverbrauch pro Jahr
- Zweite Schwelle
- ab 7,5 GWh Pflicht zum Energie- oder Umweltmanagementsystem
- Betrachtungszeitraum
- Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre
- Erfassung
- alle Standorte des Unternehmens in Deutschland zusammen
- Nachweis
- über die Umsetzung wirtschaftlicher Maßnahmen und das Managementsystem
- Erstgespräch
- kostenlos und unverbindlich, 15 bis 30 Minuten
Die Fragen, die Unternehmen dazu stellen
Welche Unternehmen fallen unter das EnEfG?
Maßgeblich ist der Gesamtendenergieverbrauch deines Unternehmens in Deutschland, also Strom, Wärme, Brennstoffe und Kraftstoffe zusammen, gemittelt über die letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre. Liegst du über 2,5 Gigawattstunden, gelten die Pflichten zur Ermittlung und Umsetzung wirtschaftlicher Effizienzmaßnahmen.
Viele Unternehmen unterschätzen ihren Verbrauch, weil sie nur den Stromzähler im Blick haben. Gerade Kraftstoffe für Fuhrpark und Prozesse sowie Gas für Wärme summieren sich schnell. Eine saubere Verbrauchserfassung ist deshalb der erste Schritt.
alle Standorte, inklusive Eigenerzeugung und Weiterleitung.
Gas, Fernwärme, Öl und sonstige Brennstoffe.
Fuhrpark und mobile Arbeitsmaschinen zählen mit.
ein einzelnes Spitzenjahr allein löst die Pflicht nicht aus.
Was müssen Unternehmen ab 2,5 GWh tun?
Du musst wirtschaftliche Effizienzmaßnahmen systematisch ermitteln und die Maßnahmen umsetzen, die sich innerhalb der geforderten Amortisationszeit rechnen. Die Ermittlung folgt anerkannten Verfahren, in der Praxis meist über ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 oder ein Managementsystem.
Wichtig ist die Dokumentation. Die Behörde kann Nachweise verlangen, und wer nichts dokumentiert hat, kann die Erfüllung nicht belegen. Plane die Ermittlung deshalb so, dass am Ende ein prüffähiger Bericht steht.
Was ändert sich ab 7,5 GWh?
Ab 7,5 Gigawattstunden im Drei-Jahres-Mittel brauchst du ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS. Das System muss betrieben und regelmäßig auditiert werden, eine einmalige Zertifikatsurkunde reicht nicht.
Der Aufbau lohnt sich meist doppelt. Das Managementsystem erfüllt nicht nur die EnEfG-Pflicht, sondern ersetzt auch das vierjährliche Pflichtaudit nach EDL-G und schafft die Datenbasis für Förderanträge und Stromsteuerentlastung.
Welche Fristen und Risiken gibt es?
Die Pflichten gelten seit Inkrafttreten des Gesetzes mit Übergangsfristen für den Aufbau der Managementsysteme. Wer die Fristen verstreichen lässt, riskiert Bußgelder und verliert gleichzeitig Ansprüche aus Entlastungsregelungen, die an ein Managementsystem gekoppelt sind.
Praktisch heißt das. Je früher du deine Einordnung kennst, desto entspannter lassen sich Audit, Managementsystem und Förderanträge in einer sinnvollen Reihenfolge abarbeiten.
Wie gehst du am besten vor?
Erst Verbrauch aller Energieträger erfassen und das Drei-Jahres-Mittel bilden, dann Einordnung prüfen, dann den passenden Weg wählen. Für viele Unternehmen ist das Energieaudit der schnellste Einstieg, für größere das Managementsystem.
Im kostenlosen Erstgespräch ordnen wir deinen Verbrauch ein und sagen dir, welche Pflichten konkret auf dich zukommen und welche Förderung du dafür nutzen kannst.
Häufige Fragen und kurze Antworten
Ab wann gilt das EnEfG für mein Unternehmen?+
Ab einem Gesamtendenergieverbrauch von 2,5 GWh pro Jahr im Mittel der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre, alle deutschen Standorte zusammengerechnet.
Zählt der Fuhrpark zum Energieverbrauch?+
Ja. Kraftstoffe für Fahrzeuge und mobile Maschinen gehören zum Endenergieverbrauch und werden mitgezählt.
Was passiert bei 7,5 GWh?+
Dann brauchst du ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS, das dauerhaft betrieben wird.
Ersetzt ISO 50001 das Pflichtaudit nach EDL-G?+
Ja. Wer ein wirksames Managementsystem betreibt, ist vom vierjährlichen Energieaudit befreit.
Welche Strafen drohen bei Nichtumsetzung?+
Das Gesetz sieht Bußgelder vor. Zusätzlich verlierst du Vorteile aus Regelungen, die ein Managementsystem voraussetzen, etwa bei der Stromsteuer.
Gibt es Förderung für die Umsetzung?+
Ja. Energieberatung und der Aufbau von Managementsystemen können über Bundesprogramme gefördert werden, wenn der Antrag vor Beauftragung gestellt wird.
Wir haben mehrere Standorte. Was gilt?+
Der Verbrauch aller Standorte in Deutschland wird addiert. Die Ermittlung der Maßnahmen kann standortbezogen erfolgen.
Wie starte ich die Einordnung?+
Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre zusammentragen und im kostenlosen Erstgespräch prüfen lassen. Das dauert nur wenige Minuten.
Alle Angaben sind Orientierungswerte und keine Rechts- oder Steuerberatung. Förderkonditionen, Fristen und Pflichten können sich ändern.
Kostenfrei & unverbindlich
EnEfG-Einordnung klären, bevor Fristen laufen
Im kostenlosen Rückruf prüfen wir deine Verbrauchsschwelle und sagen dir, welche Pflichten gelten und welche Förderung du dafür bekommst.
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